Whistleblowing

Gemäß dem Gesetz vom 16. Mai 2023 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht oder Unterlassungen melden, schafft Zitha ein internes Meldeverfahren, das Whistleblowern gewidmet ist.

In Zusammenarbeit mit der Firma SEEZAM wurde ein interner Meldekanal eingerichtet, der die Einhaltung der oben genannten Gesetzgebung sowie absolute Vertraulichkeit garantiert. Der Whistleblower kann seine Meldung über den folgenden Link einreichen: Whistleblowing.

Zitha verpflichtet sich, den Whistleblower zu schützen und seine Meldung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und Fristen zu bearbeiten. Der Whistleblower erhält innerhalb von sieben Werktagen nach Eingang eine Bestätigung des Eingangs seiner Meldung und wird innerhalb eines angemessenen Zeitraums über die Ergebnisse der Untersuchung aufgrund der von ihm abgegebenen Meldung informiert.

Der interne Meldekanal bezieht sich nur auf Whistleblowing im Sinne des Gesetzes vom 16. Mai 2023 und ist kein Kommunikationskanal für andere mögliche Beschwerden. Für diese Art von Kommunikation bitten wir Sie, das Online-Feedback-Formular zu verwenden.

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